Solarstrom-Förderung
Solarstrom-Förderprogramme der Länder
Neben der gesamtstaatlichen Solarstrom-Förderung gibt es auch auf Landesebenen verschiedene Zuschüsse für Solarinvestoren. Diese Gelder sind allerdings auch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune. Dort klärt man Sie gern auf, in welchem Ausmaß Fotovoltaik gefördert wird. Detaillierte Informationen zu den länderspezifischen Förderprogrammen stellt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hier zum Download bereit.
Nutzen Sie die Einspeisevergütung!
Zum Vergrößern fahren Sie einfach mit der Maus über das Bild.
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Stromerzeuger erhalten, wenn sie ihren aus regenerativen Energiequellen, wie zum Beispiel der Sonne, erzeugten Strom ins örtliche Stromnetz einspeisen. Die Solarstrom-Förderung richtet sich nach der Art der PV-Anlage, der Leistung und dem Inbetriebnahmejahr. Der Tarif der Vergütung wird durch diese Kriterien geregelt. Der erzeugte Strom kann zum Teil auch selbst verbraucht werden. Die meisten PV-Anlagenbetreiber machen von der ersten Option Gebrauch.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung durch die Netzbetreiber so, dass der erzeugte Strom im entsprechenden Netzgebiet zum festgelegten Vergütungssatz für 20 Jahre abzunehmen ist. Das Jahr der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage zählt dabei zusätzlich zur Grundfrist, als so genanntes 21. Jahr.
Sofern der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist, erfolgt diese Vergütung durch den Netzbetreiber zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie auch hier: www.bmu.de
[.pdf, 103 KB]



nach oben